Angebot & Infos

Seit Herbst 2024 gibt es meine kleine, feine Spielgruppe in Kreuzlingen - bereit für neue kleine Entdecker!

Die Spielgruppe Zunzun bietet Kindern ab ca. 3 Jahren einen kreativen Raum, in dem ihre Sinne im Mittelpunkt stehen. Hier wird gefühlt, gehört, gesehen und entdeckt – alles in einer liebevollen und sicheren Umgebung.

Seit dem 1. Oktober 2024 habe ich meine Türen geöffnet. An maximal drei Halbtagen pro Woche biete ich die Betreuung von bis zu 6 Kinder pro Gruppe an. Kleine Gruppen ermöglichen eine individuelle Betreuung und fördern das Miteinander. 

Neugierig?
Melde Dich für einen Schnuppermorgen an und erlebe, wie Dein Kind spielerisch die Welt erkundet und dabei mit Freude Neues entdeckt!

Tage und Zeiten

Montag 08.45 – 11.15 Uhr
  * 08.15 – 11.45 Uhr
Dienstag 14.00 – 16.30 Uhr
  * 13.30 – 17.00 Uhr
Mittwoch 08.45 – 11.15 Uhr
  * 08.15 – 11.45 Uhr

* verlängerte Bring- und Holzeiten möglich

Preise & Konditionen

1 Halbtag pro Woche CHF 160.– / Monat
2 Halbtage pro Woche CHF 310.– / Monat
3 Halbtage pro Woche CHF 440.– / Monat

* verlängerte Bring- und Holzeiten:
CHF 8.– pro halbe Stunde

Bezahlung: Monatlich im Voraus.

Die Elternbeiträge verstehen sich inkl. Material, Spielsachen, Investitionen, Lohn der Leiterin, Aushilfen etc.
Dieser Beitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, d.h. bezahlt wird der für das Kind freigehaltene Spielgruppenplatz.

Wichtige Informationen für die Spielgruppe Zunzun

Ferien und Feiertage
Die Spielgruppe orientiert sich an den Schulferien und Feiertagen des Kantons Thurgau.

Krankheiten
Bei Krankheit darf Dein Kind nicht in die Spielgruppe gebracht werden. Bitte informiere die Spielgruppenleitung umgehend, falls Dein Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist.

Fotos
Fotos werden ausschliesslich mit Deiner Einwilligung und nur intern verwendet – beispielsweise für Jahresberichte oder als Erinnerungen innerhalb der Gruppe.

Vertragsdauer, Kündigung und Probezeit

  • Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat auf Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden.
  • Bei einem Übertritt Deines Kindes in den Kindergarten ist keine Kündigung erforderlich.
  • Die ersten vier Wochen nach Eintritt gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist bis zum letzten Tag der Probezeit möglich.

Schweigepflicht
Alle Informationen über Dein Kind und Deine Familie werden vertraulich behandelt. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Spielgruppenvertrags.

Versicherung

  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vorhanden.
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung für Dein Kind ist Sache der Eltern und muss beim Eintritt in die Spielgruppe gewährleistet sein.

Zusammenarbeit und Austausch
Eine gute Zusammenarbeit ist mir wichtig. Ich lade Dich herzlich ein, an unseren Elternanlässen teilzunehmen, wie zum Beispiel Elternabende, gemeinsame Ausflüge oder Eltern-Kind-Feste.